Sexualbegleitung

Sexual-begleitung in leichter sprache

Du hast einen Behinderten-ausweis? Du lebst in einem Pflege-heim?

 

Du hast Lust auf Sex? Du magst mit jemanden kuscheln?

 

Aber du weißt nicht, mit wem?

 

Manchmal ist es schwierig, jemanden zu finden, der auch Sex haben will.

 

Es gibt Menschen, die mit dir Sex haben und dafür Geld bekommen. Es ist ihr Beruf.

 

Diese Menschen sind Sexual-begleiter.

 

Es gibt Männer und Frauen, die Sexual-begleitung anbieten.

 

Diese Menschen kannst du kontaktieren.

 

In Tirol ist das jetzt erlaubt.

 

Wenn du Hilfe brauchst, schreib uns doch! ibus@aep.at

was ist sexualbegleitung?

Unter Sexualbegleitung versteht man Sexarbeit mit Menschen, die pflegebedürftig und/oder behindert sind. Es handelt sich dabei um eine Unterform der Sexarbeit.

Sexualbegleiter*innen sind rechtlich gesehn Sexarbeiter*innen, auch wenn sie z.B. keinen Geschlechtsverkehr anbieten. Deshalb müssen Sexualbegleiter*innen alle Auflagen erfüllen wie andere Sexarbeiter*innen.

Sexualbegleitung in TIrol ab 14. April 2025 legal

Ab 14. April 2025 wird Sexualbegleitung in Tirol legal.

 

Alle Menschen mit einem Behindertenpass oder jene, die Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz, 

Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz oder dem Bundespflegegesetz beziehen können diese Leistung in ihren privaten Räumlichkeiten (zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung) in Anspruch nehmen.

 

Alle Sexarbeiter*innen, die Sexualbegleitung in Tirol legal anbieten möchten, müssen neben den sonstigen Pflichten (wie Gesundheitsuntersuchungen, siehe oben) ein Beratungsgespräch bei uns in Anspruch nehmen, wo sie eine Bestätigung dafür von uns erhalten. 

 

Für so einen Termin melden Sie sich bitte per e-mail (ibus@aep.at) oder Telefon/SMS/Whatsapp (0043 660 4757345).

Weitere Informationen

Verein Lebenshilfe

Österreichischer Behindertenbeirat über sexuelle Selbstbestimmung und Sexualbegleitung

Fachstelle Hautnah

Verein Senia

Verein Ninlil

Lehrgang zur Sexualbegleitung von Sophie

LIbida Sexualbegleitung