Falls Sie schwanger sind, dürfen Sie in Tirol und Vorarlberg weiter legal der Sexarbeit nachgehen. Es gibt keine medizinischen Einwände gegen Sex in der Schwangerschaft, egal ob es sich um bezahlten Sex handelt oder nicht. Natürlich sollten Sie sich aber weiterhin gegen Geschlechtskrankheiten schützen.
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Ob Sie arbeiten können oder nicht, müssen Sie selbst entscheiden dürfen.
Niemand darf Ihnen deshalb aufgrund einer Schwangerschaft das Gesundheitsbuch abnehmen! Falls dies bei Ihnen der Fall ist, wenden Sie sich bitte an uns!
Eine Schwangerschaft sollte immer von einer/m Gynäkologin/en bestätigt werden. Dort erhalten Sie auch Auskunft über die weitere Vorgehensweise (einen Mutter-Kind Pass und die darin vorgesehen, kostenlosen Untersuchungen) etc. Weitere Infos gibt es auch hier.
Als Selbständige erhalten Sie von der SVS Wochengeld in der Zeit vor und nach der Geburt, wenn Sie die Tätigkeit ruhend stellen. Mehr Informationen dazu hier.
Falls es sich um eine ungewollte Schwangerschaft handelt und Sie das Kind keinesfalls behalten wollen, haben Sie mehrere Optionen:
Schöpfstraße 19
6020 Innsbruck
Telefon / Whatsapp: +43 660 4757 345
E-mail: ibus@aep.at
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