Sexarbeit ist in Österreich legal und in vielen verschiedenen Gesetzen geregelt. Deshalb haben Sie als Sexarbeiter*in in Österreich Rechte, aber auch viele Pflichten.
(Wenn Sie in Vorarlberg arbeiten, klicken Sie bitte hier.)
Sie dürfen in Tirol nur in einem genehmigten Bordell arbeiten (Ausnahme Sexualbegleitung, siehe unten).
1. Sie müssen sich innerhalb von 3 Tagen in Ihrer neuen Wohngemeinde (beim Meldeamt) anmelden. In Innsbruck z.B. im Rathaus im 1. Stock.
2. Sie müssen sich bei ihrem zuständigen Finanzamt als Selbständige/r melden, damit Sie eine eigene Steuernummer bekommen (siehe Steuern).
3. Sie müssen beim Gesundheitsamt (Bezirkshauptmannschaft) ein Gesundheitsbuch (Deckel) beantragen und sich alle 6 Wochen untersuchen lassen (siehe Pflichtuntersuchung).
4. Sobald Sie eine Steuernummer und ein Gesundheitsbuch haben können Sie (nur) in einem bewilligten Betrieb Ihrer Wahl arbeiten.
5. Sie müssen sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit bei der SVS melden (in jedem Fall) und versichern lassen, wenn Sie mehr als €6613,20/ Jahr verdienen. Wenn Sie weniger als €6613,20 verdienen können Sie die Pflichtversicherung kündigen.
6. Wenn Sie länger als 3 Monate in Österreich leben oder arbeiten wollen müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Ankunft eine Anmeldebescheinigung beantragen, auch wenn Sie EU oder EWR Bürger*in sind. Das ist wichtig, wenn Sie länger hier bleiben wollen, weil sich dadurch viele Vorteile für Sie ergeben (Arbeitslosengeld, Kinderbeihilfe etc). Mehr Infos dazu gibt es hier und im Video unten. Dies erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft.
Ab 14. April 2025 wird Sexualbegleitung in Tirol legal.
Alle Menschen mit einem Behindertenpass oder jene, die Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz,
Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz oder dem Bundespflegegesetz beziehen können diese Leistung in ihren privaten Räumlichkeiten (zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung) in Anspruch nehmen.
Alle Sexarbeiter*innen, die Sexualbegleitung in Tirol legal anbieten möchten, müssen neben den sonstigen Pflichten (wie Gesundheitsuntersuchungen, siehe oben) ein Beratungsgespräch bei uns in Anspruch nehmen, wo sie eine Bestätigung dafür von uns erhalten.
Für so einen Termin melden Sie sich bitte per e-mail (ibus@aep.at) oder Telefon/SMS/Whatsapp (0043 660 4757345).
Infovideo der Beratungsstelle Lena zur Anmeldebescheinigung in Österreich:
Wenn Sie Hilfe bei der Anmeldebescheinigung benötigen, helfen wir Ihnen natürlich gerne anonym und kostenlos.
Schöpfstraße 19
6020 Innsbruck
Telefon / Whatsapp: +43 660 4757 345
E-mail: ibus@aep.at
Sie finden uns auch auf: